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19.01.2007 (© ddp) Der Erwerb von Immobilien könnte bald viel teurer werden. Denn die Grunderwerbssteuer, die bisher bundeseinheitlich 3,5 Prozent des Grundstückswertes betrug, kann seit Mitte vergangenen Jahres von den einzelnen Bundesländern neu festgelegt werden. In Berlin ist das bereits geschehen. Dort zahlen Käufer von unbebauten Grundstücken oder Gebäuden mit Grund und Boden inzwischen 4,5 Prozent. Abzusehen ist, dass andere Bundesländer nachziehen werden, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die Grunderwerbssteuer wird beim Abschluss eines Kaufvertrages oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts fällig, das einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks auslöst. Sie muss gezahlt werden, bevor der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird. Dazu hat der Steuerpflichtige seinem zuständigen Finanzamt den Kauf anzuzeigen. Der Fiskus schickt ihm dann einen schriftlichen Steuerbescheid.
 
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Anstehende Erhöhung der Grunderwerbssteuer durch die Bundesländer
19.01.2007 (© ddp) Der Erwerb von Immobilien könnte bald viel teurer werden. Denn die Grunderwerbssteuer, die bisher bundeseinheitlich 3,5 Prozent des Grundstückswertes betrug, kann seit Mitte vergangenen Jahres von den einzelnen Bundesländern neu festgelegt werden. In Berlin ist das bereits geschehen. Dort zahlen Käufer von unbebauten Grundstücken oder Gebäuden mit Grund und Boden inzwischen 4,5 Prozent. Abzusehen ist, dass andere Bundesländer nachziehen werden, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die Grunderwerbssteuer wird beim Abschluss eines Kaufvertrages oder eines sonstigen Rechtsgeschäfts fällig, das einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks auslöst. Sie muss gezahlt werden, bevor der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird. Dazu hat der Steuerpflichtige seinem zuständigen Finanzamt den Kauf anzuzeigen. Der Fiskus schickt ihm dann einen schriftlichen Steuerbescheid.
 
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